Einkommenssicherung wenn der aktuelle Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mind. 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland kann auf Grund gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder
überhaupt nicht mehr arbeiten. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, wer die laufenden Kosten für Wohnen, Essen und das
tägliche Leben übernimmt. Die Barmenia SoloBU sichert Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Kurzbeschreibung:
- Leistung bei Eintritt der BU:
- Beitragszahlung ruht für die Dauer der Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
- Übergangshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten (wenn vereinbart)
- Leistung bei Wegfall der BU: Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten
- Leistung bei Ablauf der Versicherung: Auszahlung des Überschussguthabens bei "Verzinsliche Ansammlung" oder "Fondsanlage"
Einige Pluspunkte von A-Z:
Abstrakte Verweisung ist für alle Berufsgruppen ausgeschlossen
Auszubildende werden nach dem Ausbildungsberuf versichert
Beitragsdynamik bei konstanter Beitragszahlung möglich
2,0 % oder 3,0 % oder 4,0 % oder 5,0 %
Mit der Umstellung auf konstante Beiträge kann die Beitragsdynamik nachträglich vereinbart werden - und zwar ohne Gesundheitsprüfung.
Beitragsstundung während der Leistungsprüfung zinslos möglich
Beitragszahlung mit variablen oder gleichbleibenden Beiträgen möglich
Beitragszahlung: laufender Beitrag (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
Berufsgruppen: Zehn Berufsgruppen, Einstufung unter Berücksichtigung von Zusatzkriterien (Grad der Ausbildung, Anteile von Büro- und körperlicher Tätigkeit sowie Führungsverantwortung für Mitarbeiter)
Berufswechsel oder Änderungen des persönlichen Risikos führen nicht zu einer Beitragserhöhung
Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von vier Wochen, wenn alle für die Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen und Information über den Stand der Leistungsprüfung mindestens alle sechs Wochen
Erweitere Infektionsklausel für alle Berufsgruppen
Erwerbsminderungsrente von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland oder einem berufsständischen Versorgungswerk führt zu einer BU-Leistungspflicht
Garantierte Rentensteigerung zum Schutz gegen Preissteigerungen und als Ausgleich für einen steigenden Lebensstandard möglich
Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten möglich
Leistungsbeginn rückwirkend ab Eintritt der BU
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung:
Erhöhung der versicherten Leistung bei bestimmten Anlässen wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf und in ersten fünf Jahren ab Vertragsbeginn und bis zum 35. Lebensjahr auch ohne Anlass
Pflegebedürftigkeit bedeutet BU, wenn bei zwei von sechs Verrichtungen die Hilfe einer anderen Person nötig ist (Fortbewegen im Zimmer / Aufstehen und Zubettgehen / An- und Auskleiden / Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken / Waschen, Kämmen oder Rasieren / Verrichten der Notdurft)
Prognosezeitraum sechs Monate: Sofortige Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht
Schüler-Zertifikat: Wenn der Schüler innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss seines BU-Vertrages ein Studium oder eine Ausbildung beginnt, prüfen wir,
- ob eine bessere Berufsgruppeneinstufung und damit eine
dauerhafte Reduzierung des Beitrags
- und eine
längere Versicherungsdauer (gegen Mehrbeitrag) möglich sind.
Dabei lassen wir den aktuellen Gesundheitszustand außer Acht; es findet also keine Risikoprüfung statt.
Service im Leistungsfall: Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch entsprechende Spezialisten
Studenten: Studenten werden – mit einigen wenigen Ausnahmen – in die Berufsgruppen 1+ oder 1 eingestuft. Insgesamt werden dabei über 80 Fachrichtungen unterschieden. Sie sind dann nach dem Berufsbild versichert, für das ein Studienabschluss in der belegten Fachrichtung Voraussetzung ist.
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten: Bei vorübergehenden finanziellen Engpässe bieten wir Möglichkeiten wie Aussetzung der Beitragszahlung und Beitragsstundung sowie bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten die Beitragsfreistellung an.
Übergangshilfe (optional): Bei unbefristeter Anerkennung der BU zahlen wir eine Übergangshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.
Überschussverwendung: Vor Eintritt der BU = Beitragsverrechnung, Fondsanlage, Verzinsliche Ansammlung, Sofortbonus / im BU-Fall = Bonusrente, Fondsanlage, Verzinsliche Ansammlung möglich
Umorganisation des Arbeitsplatzes:
bei Angestellten: keine Umorganisation des Arbeitsplatzes
bei Selbstständigen: keine Umorganisation der Betriebsstätte, wenn sie betrieblich nicht sinnvoll ist, einen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert und sich die Lebensstellung der versicherten Person nicht verbessert, Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten möglich.
Verlängerte Leistungsdauer möglich
Weltweiter Versicherungsschutz
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Wiedereingliederungshilfe: Endet die BU-Leistungspflicht mindestens zwölf Monate vor Ablauf der Leistungsdauer, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.
Wiederinkraftsetzung innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.